Beschwerdemanagement: Integrität und Vertrauen sichern

Das Beschwerdemanagement des bso ist eine transparente und vertrauliche Anlaufstelle bei Verstössen gegen berufsethische Grundsätze oder Qualitätsstandards. Wir sorgen für eine unabhängige Klärung und stärken so das Vertrauen in die professionelle Beratung.

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Qualitätssicherung durch professionelle Klärung

Das Beschwerdemanagement ist ein integraler Bestandteil des bso-Qualitätssystems. Es stellt sicher, dass Beschwerden gegenüber Mitgliedern sowie Schlichtungsbedarf bei verbandlichen Tätigkeiten sachlich geprüft, fair behandelt und gemäss klar definierten Richtlinien bearbeitet werden. Damit garantieren wir eine professionelle Handhabung von Konflikten und schützen die Standards unseres Berufsstandes.

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Wann kann eine Beschwerde eingereicht werden?

Eine Beschwerde kann eingereicht werden, wenn der Verdacht besteht, dass ein bso-Mitglied gegen ethische Richtlinien, Qualitätsstandards oder das Leitbild des Verbands verstossen hat.

Die Ombudsstelle ist zuständig für:

  • Auftraggebende: Bei Beschwerden gegen bso-Mitglieder
  • Mitglieder: Bei Schlichtungsbedarf unter Kolleg:innen
  • Studierende: Bei Beschwerden zu bso-anerkannten Lehrgängen (sofern interne Rekurswege ausgeschöpft sind)

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Das Verfahren ist klar strukturiert, vertraulich und fair. Ziel ist eine sachliche Klärung und – wenn möglich – eine einvernehmliche Lösung.

Der Prozess im Überblick:

  1. Einreichung: Schriftliche Zustellung der Beschwerde.
  2. Prüfung: Klärung der Zuständigkeit und des Sachverhalts.
  3. Dialog: Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten.
  4. Analyse: Einsicht in Unterlagen und ggf. Beizug von Expert:innen.
  5. Abschluss: Empfehlung oder formaler Bericht

Unsere Verfahrensgarantien

Das Beschwerdemanagement basiert auf rechtsstaatlichen und ethischen Grundsätzen.

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Absolute Vertraulichkeit

für alle involvierten Personen.

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Volle Unabhängigkeit
der prüfenden Ombudsstelle.

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Fairness
durch die Anhörung aller Beteiligten.

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Transparenz

in der Dokumentation und Prozessführung.

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Die Ombudsstelle – Unabhängigkeit als Prinzip

Die Ombudsstelle ist eine eigenständige Dienstleistung des bso. Ihre Mitglieder werden direkt von der Mitgliederversammlung gewählt, verfügen über langjährige Berufserfahrung und bekleiden keine weiteren Funktionen im Verband.

Sie arbeiten vertraulich, unparteiisch und vermittelnd zwischen Auftraggeber:innen und Verbandsmitgliedern. Ihr Ziel ist die sachliche Prüfung und die Sicherung der bso-Qualitätsstandards.

Häufige Fragen zum Beschwerdemanagement

  • Auftraggebende: Sowohl beratene Personen als auch finanzgebende Organisationen.
  • Mitglieder: Bei professionsbedingtem Schlichtungsbedarf unter Kolleg:innen.
  • Lehrgangsteilnehmende: Wenn interne Rekursstellen bso-anerkannter Institute bereits ohne Erfolg genutzt wurden.