Ombudsstelle: Unabhängige Vermittlung bei Konflikten

Die Ombudsstelle des bso ist die neutrale Instanz zur Klärung von Konflikten. Sie vermittelt zwischen Auftraggebenden und Mitgliedern sowie unter Verbandsmitgliedern, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Die Arbeit der Ombudsstelle ist diskret, fachlich fundiert und für die Antragstellenden kostenlos.

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Neutralität als Fundament der Vermittlung

Die Ombudsstelle arbeitet streng vertraulich und ist ohne Sanktionsbefugnis konzipiert. Der Fokus liegt nicht auf Bestrafung, sondern auf der sachlichen Prüfung und einer einvernehmlichen Schlichtung. Beide Seiten werden angehört, um eine professionelle Lösung zu finden, die den bso-Qualitätsstandards entspricht.

Beratende Funktion ohne Sanktionen

Die Ombudsstelle nimmt eine beratende und vermittelnde Funktion ein. Sie spricht Empfehlungen aus, verhängt jedoch keine Sanktionen. Den beteiligten Parteien bleiben rechtliche Schritte jederzeit vorbehalten.

Unparteilichkeit durch demokratische Wahl

Um volle Unabhängigkeit zu garantieren, werden die Mitglieder der Ombudsstelle direkt von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bekleiden keine weiteren Funktionen innerhalb des Verbands. Damit ist sichergestellt, dass die Prüfung jedes Anliegens völlig weisungsfrei und neutral erfolgt.

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Zuständigkeiten und Unterstützung

Die Ombudsstelle wird aktiv, wenn in der professionellen Zusammenarbeit Klärungsbedarf besteht.

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Bei Konflikten zwischen Auftraggebenden und Mitgliedern

Wenn Klient:innen oder Organisationen unzufrieden mit der Beratungsleistung eines bso-Mitglieds sind.

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Bei Schlichtungen unter Mitgliedern

Wenn bso-Mitglieder untereinander einen professionsbedingten Konflikt lösen müssen.

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Bei Problemen in Lehrgängen

Wenn Teilnehmende eines bso-anerkannten Instituts keine interne Einigung erzielen konnten.

Der verbindliche Rahmen für die Beurteilung

Die Tätigkeit der Ombudsstelle basiert auf den qualitativen Pfeilern des Verbands. Diese bilden den objektiven Massstab für die Beurteilung von Beschwerden und Schlichtungsfällen:

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Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Das Verfahren ist klar strukturiert, vertraulich und fair. Ziel ist eine sachliche Klärung und – wenn möglich – eine einvernehmliche Lösung.

Der Prozess im Überblick:

  1. Einreichung: Schriftliche Zustellung der Beschwerde.
  2. Prüfung: Klärung der Zuständigkeit und des Sachverhalts.
  3. Dialog: Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten.
  4. Analyse: Einsicht in Unterlagen und ggf. Beizug von Expert:innen.
  5. Abschluss: Empfehlung oder formaler Bericht

Befugnisse und Verfahrensgarantien

Um eine neutrale und fundierte Vermittlung zu gewährleisten, agiert die Ombudsstelle nach klaren Regeln und mit den notwendigen Befugnissen. Dies stellt sicher, dass jeder Fall objektiv beurteilt und fair behandelt wird.

Kompetenzen der Ombudspersonen

Zur Klärung des Sachverhalts und zur Erarbeitung einer Lösung sind die Mitglieder der Ombudsstelle befugt:

  • Beteiligte Personen zu befragen: Anhörung aller Parteien für ein umfassendes Bild.
  • Unterlagen einzusehen: Prüfung aller für den Fall notwendigen Dokumente.
  • Expertise beizuziehen: Beizug von externen Fachpersonen (z. B. Jurist:innen) bei Bedarf.
  • Empfehlungen auszusprechen: Abgabe von fachlichen Vorschlägen zur Konfliktlösung.

Verbindliche Grundsätze

  • Absolute Schweigepflicht Sämtliche Inhalte des Verfahrens werden streng vertraulich behandelt. Die Diskretion bleibt während und nach dem Prozess vollumfänglich gewahrt.
  • Vollständige Kostenfreiheit Die Vermittlung durch die Ombudsstelle sowie der Beizug von Expert:innen sind für die Antragstellenden kostenlos (finanziert durch den bso).
  • Garantierter Ausstand Bei persönlicher oder beruflicher Befangenheit gegenüber einer Partei tritt das Mitglied der Ombudsstelle sofort vom Fall zurück, um Unabhängigkeit zu sichern.

Mitglieder der Ombudsstelle

Vertraulichkeit beginnt beim persönlichen Kontakt. Die gewählten Ombudspersonen führen durch den gesamten Vermittlungsprozess.

Sinja Rüberg Wiederseiner

Funktion: Mitglied Ombudsstelle

E-Mail: sinja.rueberg@levista.ch

Simon Schneider

Funktion: Mitglied Ombudsstelle

E-Mail: simon.schneider@c-impact.ch

Geschäftsstelle

Kontakt Ombudsstelle

bso – Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung


Tägerhardring 8
5436 Würenlos

📞 056 552 07 63
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